Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kliniken des Landkreises Lörrach sind bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.klinloe.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Die Foto-Impressionen des Website-Bereichs, welche sich mit dem neuen Klinikum beschäftigen, wurden nicht mit Alternativtexten hinterlegt.
- Automatischer Umbruch. Die bisherige Website ist nicht im responsiven Design erstellt.
- Es können nicht alle Bedienelemente mit der Tastatur ausgelöst werden.
- Informationsblöcke innerhalb der Website können nicht übersprungen werden.
- Die verschiedenen Navigationsbereiche auf der Seite haben keine eindeutigen Bezeichnungen.
- Die Ausklappmenüs in der Hauptnavigation sind beim Navigieren mit der Tastatur zwar erreichbar, sie werden aber visuell nicht eingeblendet.
- Die Programmcodes arbeiten nicht gänzlich fehlerfrei.
- Auf der Website sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Die oben genannten, nicht barrierefreien Inhalte sind deshalb im Moment nicht änderbar, da die Website in einem Programm und zu einer Zeit erstellt worden ist, welche die aufgeführten Punkte nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand beheben lässt. Dies wird mit der neuen, barrierefreien Website geändert.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Kliniken des Landkreises Lörrach werden mit dem Umzug in den Neubau der Kliniken eine neue, barrierefreie Website erstellen. Dies ist für das Jahr 2025 geplant. Eine komplette Umstellung der bisherigen Website auf Barrierefreiheit ist unwirtschaftlich. Die Mängel werden mit der neuen Website behoben. Wenn Sie bis dahin Hilfe bei der bisherigen Website benötigen, dann wenden sie sich an die Stelle unter Ziffer 4.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.09.2024 erstellt.
Sie beruht auf einer Überprüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 05.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Abteilung Marketing und Kommunikation
Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH
Spitalstrasse 25
79539 Lörrach
Telefon: +497621/416-8749
marketing@klinloe.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T 0711/123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.