Begleitpersonen
Für bestimmte Bereiche gibt es Sonderregelungen, die eine Begleitung eines Angehörigen in die Klinik und während des Aufenthaltes möglich machen. Diese sind:
- Pädiatrie und der Kinderchirurgie (St. Elisabethen):
Minderjährige Patienten dürfen selbstverständlich von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Hinweis: Minderjährige Patienten ohne Begleitperson können einmal am Tag von einem Elternteil Besuch zwischen 13 und 19 Uhr erhalten. Für die Station Däumling (Kinderintensiv) gelten spezielle Regelungen. - Geburtshilfe (St. Elisabethen):
Die gebärende Frau darf in den Kreißsaal eine Person als Begleitperson mitnehmen (z.B. werdender Vater oder Lebenspartner/-in). Auf der Mutter und Kind Station kann diese Begleitperson während des Aufenthalts im Haus sein. Patientinnen ohne Begleitperson können einmal am Tag zwischen 13 und 19 Uhr von einer Person Besuch erhalten. - Minderjährige mit ambulanten Terminen (St. Elisabethen):
Diese können bei ambulanten Terminen von einem Elternteil begleitet werden. Die Mitnahme eines Geschwisterkindes ist nicht möglich; auch eine Betreuung von Geschwisterkindern durch uns ist nicht möglich.
Für Begleitpersonen gelten die Testungsregeln, welche auch für Patienten gelten.
Minderjährige sind als Begleitperson nicht zugelassen.
Menschen, die in den letzten vier Wochen an SARS-CoV-2 erkrankt waren oder bei denen ein Verdacht auf eine Erkrankung besteht oder die Kontakt mit einem Covid-Positiven oder Verdachtsfall hatten oder die typische Symptome aufweisen (Erkältungszeichen, Husten, Fieber, Halsschmerzen, Einschränkung beim Riechen und Schmecken), dürfen die Kliniken nicht als Begleitperson betreten.
Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Begleitperson bereits als ein Besucher gilt.