Entlastungen der Coronamaßnahmen ab dem 01. März 2023
Seit dem 01. März 2023 gelten Entlastungen der Coronamaßnahmen für Krankenhäuser in Baden-Württemberg
Das bedeutet konkret in unseren Häusern:
Testpflicht
Für alle Mitarbeitenden, Patienten und Besucher besteht keine generelle Testpflicht mehr (weder Antigen-Test noch PCR-Testung).
Maskenpflicht
- Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Für Patienten und Patientinnen wie auch für Mitarbeitende entfällt diese. Wir bitten all unsere Besucherinnen und Besucher uns bei dem Umsetzung der gesetzlichen Verordnungen zu unterstützen.
Vielen Dank!
Ihre Kliniken des Landkreises Lörrach.