Entlastungen der Coronamaßnahmen ab dem 01. März 2023

Seit dem 01. März 2023 gelten Entlastungen der Coronamaßnahmen für Krankenhäuser in Baden-Württemberg

Das bedeutet konkret in unseren Häusern:

Testpflicht

Für alle Mitarbeitenden, Patienten und Besucher besteht keine generelle Testpflicht mehr (weder Antigen-Test noch PCR-Testung).

Maskenpflicht

  • Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
    Für Patienten und Patientinnen wie auch für Mitarbeitende entfällt diese. Wir bitten all unsere Besucherinnen und Besucher uns bei dem Umsetzung der gesetzlichen Verordnungen zu unterstützen.

Vielen Dank!

Ihre Kliniken des Landkreises Lörrach.

 

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Ihre Kliniken informieren – Coronavirus

 

Die generelle Test- und Maskenpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher ist entfallen.

Besuchsregelung

Um Besuche weiterhin möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Besucher mit erkältungstypischen Symptomen sollten die Klinik idealerweise nicht betreten; lässt sich ein Besuch nicht vermeiden, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen in den Isolierbereichen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen

Ihre
Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

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