Entlastungen der Coronamaßnahmen ab dem 01. März 2023

Seit dem 01. März 2023 gelten Entlastungen der Coronamaßnahmen für Krankenhäuser in Baden-Württemberg

Das bedeutet konkret in unseren Häusern:

Testpflicht

Für alle Mitarbeitenden, Patienten und Besucher besteht keine generelle Testpflicht mehr (weder Antigen-Test noch PCR-Testung).

Maskenpflicht

  • Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
    Für Patienten und Patientinnen wie auch für Mitarbeitende entfällt diese. Wir bitten all unsere Besucherinnen und Besucher uns bei dem Umsetzung der gesetzlichen Verordnungen zu unterstützen.

Vielen Dank!

Ihre Kliniken des Landkreises Lörrach.

 

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Ihre Kliniken informieren – Coronavirus

 

Ab dem 01. März 2023 entfällt die generelle Testpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher.
Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht-

Besuchsregelung

Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Für alle Besucher gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen auf den Isolier- und Intensivstationen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen
  • Besucher mit corona-typischen Symptomen dürfen die Klinik nicht betreten

 

Ihre
Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

 

 

 

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