Akutgeriatrie

Informationen für Einweiser

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Sie können uns jederzeit Patienten mit typischen geriatrischen Zustands­bildern zuweisen:

  • Stürze, ggf. mit Fraktur, oft bei vorbe­ste­hender Gangstörung (z. B. Parkinson)
  • Gebrechlichkeit mit Ver­schlech­terung durch akute inter­nis­tische Erkrankung
  • Körperliche Probleme bei gleich­zei­tiger demen­ziel­ler Ent­wick­lung oder Depression
  • Akuter oder chronischer Ver­wirrt­heits­zustand (Aus­schluss bei Weg­lauf­ge­fährdung)
  • Exazerbation von chro­nischen Schmer­zen bei Osteo­po­rose etc. und Neben­wir­kungen der Schmerz­therapie
  • unklarer körperlicher Abbau mit Zeichen der Mangel- und Unter­ernährung
  • deutliche Verschlech­terung des All­ge­mein­zu­standes mit Ge­fähr­dung der häus­lichen Versorgung

Bevor Sie einen Patienten zuweisen, melden Sie ihn gerne bei uns an, da wir den Auf­ent­halt so pla­nen möchten, dass der Patient die best­mög­liche Ver­sor­gung erhält.

Kontakt

Chefarzt Albrecht Kühnle

Akutgeriatrie: Kreiskrankenhaus Rheinfelden

Alterstraumatologie, Geriatrischer Schwerpunkt: Kreiskrankenhaus Lörrach

Gesprächstermine

Während der Pandemie müssen Gespräche mit den Ärzten über­wie­gend telefonisch erfolgen.

Melden Sie Ihren Gesprächs­wunsch bitte über den Empfang an, Sie werden von uns zurückgerufen:
Rheinfelden: T 07623/94-0
Lörrach: T 07621/416-0

Besuche

Während der Pandemie sind Besuche bei Ihren im Kran­ken­haus liegenden Ange­hörigen nur in Einzel­fällen mög­lich. Im Falle einer pallia­tiven Behand­lung sind Besuche natür­lich nach Ab­sprache möglich. Besuchs­wünsche müssen zuvor mit den Ärzten be­spro­chen werden, Kon­takt siehe oben.

Kontakt für Ärzte zur Anmeldung von Patienten

Patientenmanagement

Mariecke Brugger
T 07621/416-8643

In vielen Fällen würde einer unserer Geriater zurück­rufen, um die Indi­kation nochmals genauer abzuklären.

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Ihre Kliniken informieren – Coronavirus

 

Ab dem 01. März 2023 entfällt die generelle Testpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher.
Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht-

Besuchsregelung

Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Für alle Besucher gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen auf den Isolier- und Intensivstationen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen
  • Besucher mit corona-typischen Symptomen dürfen die Klinik nicht betreten

 

Ihre
Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

 

 

 

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