Akutgeriatrie

Palliativmedizinische Versorgung

Natürlich kommt es bei unseren Patien­ten auch vor, dass sich der Zu­stand nicht mehr stabi­li­sie­ren lässt. Die Wünsche des Patien­ten werden bei uns mög­lichst früh erfasst und res­pektiert.

Wenn sich ein Patient nicht mehr selbst äußern kann, z. B. aufgrund von Ver­wirrt­heit, dann ziehen wir die Pa­tien­ten­ver­fü­gung zu Rate und ver­suchen, über die nächsten Ange­hö­ri­gen den mut­maß­lichen Willen des Betrof­fenen in der aktuellen Situa­tion zu erfassen.

Gemein­sam mit dem Patien­ten oder seinen Be­voll­mäch­tig­ten (bzw. einem bestellten Be­treuer) werden dann die Thera­pie­ziele neu fest­ge­legt, um z. B. eine mög­lichst gute Kon­trolle von Be­schwer­den in der Ster­be­phase zu erreichen.

Wir können Patien­ten in dieser letz­ten Lebens­phase be­glei­ten oder eine adä­quate Ver­sor­gung (ggf. in Zusam­men­arbeit mit dem SAPV-Team des Pallia­tiv­netzes Lörrach) orga­nisieren.

Kontakt

Chefarzt Albrecht Kühnle

Akutgeriatrie: Kreiskrankenhaus Rheinfelden

Alterstraumatologie, Geriatrischer Schwerpunkt: Kreiskrankenhaus Lörrach

Gesprächstermine

Während der Pandemie müssen Gespräche mit den Ärzten über­wie­gend telefonisch erfolgen.

Melden Sie Ihren Gesprächs­wunsch bitte über den Empfang an, Sie werden von uns zurückgerufen:
Rheinfelden: T 07623/94-0
Lörrach: T 07621/416-0

Besuche

Während der Pandemie sind Besuche bei Ihren im Kran­ken­haus liegenden Ange­hörigen nur in Einzel­fällen mög­lich. Im Falle einer pallia­tiven Behand­lung sind Besuche natür­lich nach Ab­sprache möglich. Besuchs­wünsche müssen zuvor mit den Ärzten be­spro­chen werden, Kon­takt siehe oben.

Kontakt für Ärzte zur Anmeldung von Patienten

Patientenmanagement

Mariecke Brugger
T 07621/416-8643

In vielen Fällen würde einer unserer Geriater zurück­rufen, um die Indi­kation nochmals genauer abzuklären.

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Ihre Kliniken informieren – Coronavirus

 

Ab dem 01. März 2023 entfällt die generelle Testpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher.
Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht-

Besuchsregelung

Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Für alle Besucher gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen auf den Isolier- und Intensivstationen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen
  • Besucher mit corona-typischen Symptomen dürfen die Klinik nicht betreten

 

Ihre
Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

 

 

 

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