Geriatrischer Schwerpunkt
Aufgaben
Die Arbeit des Geriatrischen Schwerpunktes basiert auf dem Geriatriekonzept des Landes Baden-Württemberg von 1991. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation des kranken alten Menschen, sowie die Erhaltung seiner Selbständigkeit, unter Wahrung von Selbstbestimmung und Würde im Alter.
Ein ganzheitlicher Gesundheitsbegriff wird zugrunde gelegt, bei dem medizinische und pflegerische, physische und psychische, individuelle und soziale Aspekte gleichgewichtig berücksichtigt werden Medizinische und pflegerische, physische und psychische, individuelle und soziale Aspekte werden gleichgewichtig berücksichtigt und sichern eine ganzheitliche Betreuung der Patienten.
Kreiskrankenhaus Lörrach
Spitalstraße 25
79539 Lörrach
Sekretariat
Daniela Bandt
(Montag, Mittwoch, Donnerstag)
T 07621/416-8699
F 07621/416-8640
Koordinatorin
Mariecke Brugger
T 07621/416-8643
brugger.mariecke@klinloe.de
Aufgabenspektrum
Das Aufgabenspektrum ist breit gefächert und umfasst
- das Geriatrische Konsil für stationär aufgenommen Patienten anderer Fachabteilungen
- das Geriatrische Assessment mit umfangreicher Funktionsbeurteilung unter Einbeziehung von Krankenpflege, Sozialdienst,Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie
- die ärztliche Beratung zu geriatrischer Medizin, Diagnostik und Therapiemöglichkeiten
- eine Frührehabilitation im Akut-Krankenhaus durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
- die Organisation der geriatrischen Rehabilitation (stationär und ambulant)
- die Organisation von Fortbildungen auf dem Gebiet der Geriatrie.
Spezielle Leistungsinhalte
Der Geriatrische Schwerpunkt berät
- über ärztliche, pflegerische und therapeutische Möglichkeiten geriatrischer Medizin
- bei der Auswahl geeigneter Rehabilitations- möglichkeiten
- alte Menschen und deren Angehörige zur Pflege im häuslichen Bereich
- bei der Vermittlung von ambulanten Diensten zur häuslichen Pflege
- bei der fachgerechten Versorgung mit Hilfsmitteln und bei der Wohnraumanpassung
- bei der Vermittlung von stationären Pflege- angeboten (Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen, Pflegeheim)
- bei betreuungsrechtlichen Belangen alter Menschen
- über Kosten, Finanzierung und gesetzliche Regelungen für die verschiedenen Hilfsangebote