Geriatrischer Schwerpunkt

Aufgaben

Die Arbeit des Geriatrischen Schwerpunktes basiert auf dem Geriatriekonzept des Landes Baden-Württemberg von 1991. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation des kranken alten Menschen, sowie die Erhaltung seiner Selbständigkeit, unter Wahrung von Selbstbestimmung und Würde im Alter.

Ein ganzheitlicher Gesundheitsbegriff wird zugrunde gelegt, bei dem medizinische und pflegerische, physische und psychische, individuelle und soziale Aspekte gleichgewichtig berücksichtigt werden Medizinische und pflegerische, physische und psychische, individuelle und soziale Aspekte werden gleichgewichtig berücksichtigt und sichern eine ganzheitliche Betreuung der Patienten.

Kreiskrankenhaus Lörrach

Spitalstraße 25
79539 Lörrach

Sekretariat

Daniela Bandt
(Montag, Mittwoch, Donnerstag)

T 07621/416-8699
F 07621/416-8640

Koordinatorin

Mariecke Brugger
T 07621/416-8643
brugger.mariecke@klinloe.de

Aufgabenspektrum

Das Aufgabenspektrum ist breit gefächert und umfasst

  • das Geriatrische Konsil für stationär aufgenommen Patienten anderer Fachabteilungen
  • das Geriatrische Assessment mit umfangreicher Funktionsbeurteilung unter Einbeziehung von Krankenpflege, Sozialdienst,Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie
  • die ärztliche Beratung zu geriatrischer Medizin, Diagnostik und Therapiemöglichkeiten
  • eine Frührehabilitation im Akut-Krankenhaus durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • die Organisation der geriatrischen Rehabilitation (stationär und ambulant)
  • die Organisation von Fortbildungen auf dem Gebiet der Geriatrie.

Spezielle Leistungsinhalte

Der Geriatrische Schwerpunkt berät

  • über ärztliche, pflegerische und therapeutische Möglichkeiten geriatrischer Medizin
  • bei der Auswahl geeigneter Rehabilitations- möglichkeiten
  • alte Menschen und deren Angehörige zur Pflege im häuslichen Bereich
  • bei der Vermittlung von ambulanten Diensten zur häuslichen Pflege
  • bei der fachgerechten Versorgung mit Hilfsmitteln und bei der Wohnraumanpassung
  • bei der Vermittlung von stationären Pflege- angeboten (Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen, Pflegeheim)
  • bei betreuungsrechtlichen Belangen alter Menschen
  • über Kosten, Finanzierung und gesetzliche Regelungen für die verschiedenen Hilfsangebote
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Ihre Kliniken informieren – Coronavirus

 

Ab dem 01. März 2023 entfällt die generelle Testpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher.
Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht-

Besuchsregelung

Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Für alle Besucher gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen auf den Isolier- und Intensivstationen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen
  • Besucher mit corona-typischen Symptomen dürfen die Klinik nicht betreten

 

Ihre
Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

 

 

 

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