Teststrategie der Kliniken: Staatsanwaltschaft sieht kein Fehlverhalten

Nach einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Kliniken des Landkreises Lörrach wegen deren Covid-19-Teststrategie hat die Staatsanwaltschaft Freiburg die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Vorliegen „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ für eine Straftat. Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu erkennen sind.

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Ihre Kliniken informieren – Coronavirus

 

Die generelle Test- und Maskenpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher ist entfallen.

Besuchsregelung

Um Besuche weiterhin möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Besucher mit erkältungstypischen Symptomen sollten die Klinik idealerweise nicht betreten; lässt sich ein Besuch nicht vermeiden, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen in den Isolierbereichen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen

Ihre
Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

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