Zertifizierung zur Behandlung von hüftnahen Schenkelhalsbrüchen erhalten

Wenig bekannte Todesursache Schenkelhalsbruch

Es sind überwiegend ältere Patientinnen und Patienten, die nach einem Sturz einen hüft­gelenk­nahen Ober­schenkel­bruch erleiden. Gerade im fort­ge­schrittenen Alter kann diese Verletzung eine lebens­bedrohliche Erkrankung darstellen.

Auch wenn keine medizinischen Komplikationen auftreten, sterben immer noch 20 % der Patienten innerhalb des ersten Jahres nach der Operation. Die hüft­nahen Schenkel­hals­brüche (Femurfraktur) stellen für die Betroffenen einen extremen Einschnitt in ihre körperliche Integrität, die Mobilität und die Selbst­versorgungs­fähigkeit dar. Die Betroffenen müssen deshalb zeitnah operiert werden, um schnell wieder „auf die Beine“ zu kommen.

Im Anschluss an eine Operation ist eine früh­zeitige Mobilisation des Patienten wichtig. Es muss der Abbau von Muskulatur eingedämmt und eine längere Bettlägerigkeit und damit mögliche Kompli­kationen, wie Thrombosen oder Embolien vermieden werden. Wichtig für die Gesundung der Patientinnen und Patienten ist, nicht nur den Bruch als solches zu behandeln, sondern auch die Gesamt­konstitution des Patienten im Blick zu behalten. Das setzt eine inter­diszi­plinäre Zusammenarbeit vieler klinischer Fachbereiche voraus.

Die Erkenntnis, dass eine umgehende und umfassende Behandlung eines Schenkel­hals­bruches nötig ist, um die Sterblich­keitsrate zu reduzieren hat auch der Gesetzgeber erkannt und es wurde durch den Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) eine Richtlinie erlassen.

Die Qualität der Versorgung hüftgelenk­naher Femur­frakturen im Krankenhaus wird im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen externen stationären Qualitäts­sicherung gemessen und geprüft. Nicht jedes Krankenhaus darf eine hüftnahe Femurfraktur behandeln. Manch Krankenhaus könnte womöglich den Bruch operieren, hat jedoch nicht die Zulassung dafür, weil eine vollumfängliche interdisziplinäre Zusammen­arbeit auch im Nachgang der Operation nicht sichergestellt ist. Nur wer die hohen Auflagen und Qualitätskriterien des G-BA erfüllt, bekommt die Erlaubnis dazu.

In einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) konnten die Kliniken des Landkreises Lörrach am 06. Mai 2024 nachweisen, dass die medizinischen Qualifikationen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Die interdisziplinäre Zusammen­arbeit zwischen Zentraler Notaufnahme, Unfallchirurgie, Anästhesie, Geriatrie, Pflege und Physiotherapie („Alterstraumatologie“) wurde als erfüllt bewertet.

Das bedeutet, dass sie Kliniken des Landkreises Lörrach die strengen Vorgaben zur Behandlung einer hüftnahen Schenkelfraktur umsetzen und deshalb die Erlaubnis haben, dieses Krankheitsbild zu behandeln. Die Versorgung der Patienten mit diesem Frakturtyp ist durch die Kliniken des Landkreises Lörrach gewährleistet.

Wie dramatisch so ein Bruch sein kann, zeigt eines seiner berühmtesten Opfer: Rudolf Virchow – berühmter Pathologe und Namensgeber der Campus Virchow-Klinikums in Berlin – starb an einem Schenkelhalsbruch. Er hatte sich diesen bei einem Sprung aus der Straßenbahn zugezogen und erholte sich nicht mehr von den Folgen dieses Unfalls.

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