Entlassmanagement

Was bedeutet Entlassmanagement?

Seit dem 1. Oktober 2017 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassmanagement für gesetzlich versicherte Patienten bereitstellen müssen. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, durch möglichst frühzeitige Planung einen reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sicherzustellen. Die Kliniken des Landkreises Lörrach haben diesen Service bereits vor der Gesetzgebung angeboten.

Was gilt es zu beachten?

Bevor Sie als Patient am Entlassmanagement teilnehmen können, erhalten Sie eine Information zum Ablauf und müssen eine Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Entlassmanagement unterzeichnen. Nach der erfolgten Einwilligung können die Leistungen für Sie erbracht werden.

Wie funktioniert das Entlassmanagement?

Wenn alle Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Entlassmanagement erfüllt sind, gilt es, einige notwendige Entscheidungen zu treffen. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen Ihnen, Ihrem Arzt, der Pflege und ggf. Ihren Angehörigen. Basis hierfür ist unser standardisiertes Entlassmanagement Assessment. So können wir zeitnah Antrags-, bzw. Genehmigungsverfahren einleiten, wenn sich Ihr Versorgungsbedarf geändert oder neu ergeben hat. Das betrifft unter anderem die Bereiche Pflege, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittel, häusliche Versorgung sowie genehmigungspflichtige Leistungen der erforderlichen Anschlussversorgung und im Rahmen der Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege).

Am Entlasstag erhalten Sie einen Entlassbrief, der wichtige Informationen wie Diagnose, Medikationsplan und die empfohlene Behandlungsmethode für weiterbehandelnde Ärzte enthält.

Ebenfalls erhalten Sie die Medikamente für den Entlasstag (sollte dieser vor einem Wochenende oder einem Feiertag liegen, geben wir Ihnen die Medikamente bis zum nächsten Werktag mit). Wenn Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Tagegeldversicherung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Kontakt

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Die generelle Test- und Maskenpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher ist entfallen.

Besuchsregelung

Um Besuche weiterhin möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Besucher mit erkältungstypischen Symptomen sollten die Klinik idealerweise nicht betreten; lässt sich ein Besuch nicht vermeiden, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen in den Isolierbereichen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen

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Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

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