Entlassmanagement

Was bedeutet Entlassmanagement?

Seit dem 1. Oktober 2017 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Krankenhäuser ein standardisiertes Entlassmanagement für gesetzlich versicherte Patienten bereitstellen müssen. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, durch möglichst frühzeitige Planung einen reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sicherzustellen. Die Kliniken des Landkreises Lörrach haben diesen Service bereits vor der Gesetzgebung angeboten.

Was gilt es zu beachten?

Bevor Sie als Patient am Entlassmanagement teilnehmen können, erhalten Sie eine Information zum Ablauf und müssen eine Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Entlassmanagement unterzeichnen. Nach der erfolgten Einwilligung können die Leistungen für Sie erbracht werden.

Wie funktioniert das Entlassmanagement?

Wenn alle Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Entlassmanagement erfüllt sind, gilt es, einige notwendige Entscheidungen zu treffen. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen Ihnen, Ihrem Arzt, der Pflege und ggf. Ihren Angehörigen. Basis hierfür ist unser standardisiertes Entlassmanagement Assessment. So können wir zeitnah Antrags-, bzw. Genehmigungsverfahren einleiten, wenn sich Ihr Versorgungsbedarf geändert oder neu ergeben hat. Das betrifft unter anderem die Bereiche Pflege, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittel, häusliche Versorgung sowie genehmigungspflichtige Leistungen der erforderlichen Anschlussversorgung und im Rahmen der Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege).

Am Entlasstag erhalten Sie einen Entlassbrief, der wichtige Informationen wie Diagnose, Medikationsplan und die empfohlene Behandlungsmethode für weiterbehandelnde Ärzte enthält.

Ebenfalls erhalten Sie die Medikamente für den Entlasstag (sollte dieser vor einem Wochenende oder einem Feiertag liegen, geben wir Ihnen die Medikamente bis zum nächsten Werktag mit). Wenn Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Tagegeldversicherung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

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Ab dem 01. März 2023 entfällt die generelle Testpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher.
Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht-

Besuchsregelung

Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Für alle Besucher gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen auf den Isolier- und Intensivstationen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen
  • Besucher mit corona-typischen Symptomen dürfen die Klinik nicht betreten

 

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