Drohnenflüge in den
Flugverbotszonen des
Klinikverbundes

Um den Hubschrauberlandeplatz des Kreiskrankenhauses Lörrach gilt eine Flug­verbots­zone mit einem Radius von 1.500 Metern. Drohnenflüge in diesem Bereich sind nur unter bestimmten Voraus­setzungen und mit vorheriger Genehmigung erlaubt.

Weitere Häuser des Klinik­verbundes unterliegen einer allgemeinen Flug­verbots­zone für Drohnen mit einem Radius von 100 Metern, sofern sie sich nicht innerhalb einer anderen bestehenden Flugverbots­zone befinden.

Übersicht Entfernung

Kreiskrankenhaus Lörrach

Quelle: www.calcmaps.com
Standort Kreiskrankenhaus Lörrach
Spitalstraße 25
79539 Lörrach
Geografischer Bezugspunkt N47° 36' 51.66 E 7°
39' 29.736
299 m ü. NN
Genehmigungsgrundlage § 6 LuftVG
Einzuhaltender Abstand 1,5 Kilometer

St. Elisabethen-Krankenhaus

Quelle: www.calcmaps.com
Standort St. Elisabethen-Krankenhaus
Feldbergstraße 15
79539 Lörrach
Geografischer Bezugspunkt N47° 37' 3.2556 E 7°
39' 53.5644
302 m ü. NN
Genehmigungsgrundlage Kein Hubschrauberlandeplatz
Einzuhaltender Abstand 1,5 Kilometer

Kreiskrankenhaus Schopfheim

Quelle: www.calcmaps.com
Standort Kreiskrankenhaus Schopfheim
Schwarzwaldstraße 40
79650 Schopfheim
Geografischer Bezugspunkt N47° 38' 47.4396 E 7°
49' 23.5344
379 m ü. NN
Genehmigungsgrundlage Kein Hubschrauberlandeplatz
Einzuhaltender Abstand 0,1 Kilometer um das Krankenhausgrundstück

Kontakt

Team-Drohnenflug
drohnenflug@klinloe.de

Anfrageformular

Antragsformular für Drohnenflüge in den Flugverbotszonen des Klinikverbundes

Allgemeine Angaben

Details zum Drohnenflug

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Technische Details

Zweck des Drohnenflugs*

Sicherheitsmaßnahmen

Bestätigung*
Bestätigung*

Wichtige Hinweise

  • Meldepflicht: Vor Beginn des Flugs muss der Drohnenpilot oder eine begleitende Person den Empfang des Krankenhauses telefonisch unter 07621 416 8361 informieren. Nach Beendigung des Flugs ist ebenfalls eine telefonische Abmeldung erforderlich.
  • Telefonate müssen in deutscher Sprache geführt werden.
  • Ohne schriftliche Genehmigung darf der Drohnenflug nicht durchgeführt werden.
  • Kurzfristige Anträge (weniger als 3 Werktage vor dem Flug) können nicht berücksichtigt werden.
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