Patientenbesuche Geimpfter und Genesener wieder möglich

Die Ausnahmeregelungen für Besucher in Krankenhäusern sind per Bundesverordnung ausgeweitet worden. Davon profitieren auch die Kliniken im Landkreis und deren Patienten. Besucher müssen bestimmte Nachweise erbringen und sich weiterhin an Hygienemaßnahmen halten.

Wer als Patient in einer der Kliniken des Landkreises Lörrach liegt, kann ab sofort wieder einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen, wenn dieser vollständig geimpft oder mit Geimpften gleichgestellt ist – etwa nach einer überstandenen Covid-Infektion. Ein Nachweis ist zwingend erforderlich und kann zum Beispiel über einen Impfpass oder einen positiven PCR-Test in Kombination mit einem Ausweisdokument, nicht jedoch über einen Antigen-Schnelltest erbracht werden. Die detaillierten Regelungen und Voraussetzungen sowie ein Formular zur Besucherregistrierung, das ausgefüllt mitgebracht werden kann, sind auf der Website der Kreiskliniken www.klinloe.de zu finden.

Die geimpften oder genesenen Besucher sind von der Testpflicht befreit, müssen sich jedoch zwingend an die Hygienemaßnahmen halten. Besuche von Patienten der Geriatrie, der Onkologie, der Intensivstationen und der Covid-Stationen bleiben auch für geimpfte und gleichgestellte Personen weiterhin leider nicht möglich. Für Personen, die keinen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung vorweisen können, bleibt das generelle Besuchsverbot bestehen. Es gelten wenige definierte Ausnahmen, etwa für Begleitpersonen minderjähriger oder dementer Patienten oder die Sterbebegleitung. Die Besuchsregelungen für das St. Elisabethen-Krankenhaus bleiben unverändert bestehen und sind dessen Website www.elikh.de zu entnehmen.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Patienten nach knapp sieben Monaten der nahezu vollständigen Schließung endlich wieder Besucher empfangen können“, berichtet der medizinische Geschäftsführer Dr. Bernhard Hoch. Möglich werden diese ersten Öffnungsschritte durch eine Verordnung der Bundesregierung, die Ausnahmen für geimpfte oder genesene Besucher regelt. Zum Schutz vor Infektionen hatte seit Anfang November in allen Kliniken ein generelles Besuchsverbot gegolten. Um ihren Patienten den Kontakt mit ihren Liebsten zu erleichtern und zusätzlich etwas Gutes zu tun, hatten die Lörracher Kreiskliniken für alle Patienten ein kostenfreies W-LAN eingerichtet. Ebenso wurden die Einheitenzähler bei den Patiententelefonen ausgeschaltet und kostenfreie Kopfhörer für Radio und Fernsehen verteilt. Diese Regelungen bleiben weiterhin bestehen.

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Die generelle Test- und Maskenpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher ist entfallen.

Besuchsregelung

Um Besuche weiterhin möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Besucher mit erkältungstypischen Symptomen sollten die Klinik idealerweise nicht betreten; lässt sich ein Besuch nicht vermeiden, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen in den Isolierbereichen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen

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Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

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