Zusammenarbeit bei Testungen

Sicherheit und schnellere Versorgung durch gemeinsame Regelungen

Damit wir unsere gemeinsamen Patientinnen und Patienten möglichst reibungslos versorgen können, beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Elektivpatientinnen und -patienten müssen einen PCR-Test mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Nicht geimpfte oder nicht genesene Patientinnen und Patienten mit einem geplanten ambulanten Sprechstunden- oder vorstationären Termin müssen
    • einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder
    • einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) mitbringen.
    • Für Geimpfte und Genesene entfällt diese Testpflicht.
  • Bei Aufnahme erhalten alle Patientinnen und -patienten einen PCR- und Antigen-Schnelltest, der regelmäßig wiederholt wird.
  • Bei jeglichem Anhaltspunkt für eine Covid-Infektion wird immer eine PCR-Testung durchgeführt.

Unterstützen Sie uns so dabei, unsere gemeinsamen Patientinnen und Patienten sicher durch Ihren Krankenhausaufenthalt zu begleiten.

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Ihre Kliniken informieren – Coronavirus

 

Ab dem 01. März 2023 entfällt die generelle Testpflicht für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten wie auch für unsere Besucherinnen und Besucher.
Für Besucherinnen und Besucher gilt laut gesetzlicher Verordnung weiterhin die FFP2-Maskenpflicht-

Besuchsregelung

Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten die folgenden Regelungen:

  • Für alle Besucher gilt weiterhin die FFP2-Masken-Pflicht
  • Besuchszeiten 13 – 19 Uhr
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Klinik die Hände
  • PatientInnen auf den Isolier- und Intensivstationen können leider weiterhin keinen Besuch empfangen
  • Besucher mit corona-typischen Symptomen dürfen die Klinik nicht betreten

 

Ihre
Kliniken des Landkreises Lörrach und das St. Elisabethen-Krankenhaus

 

 

 

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